Finanzgerichtsordnung (FGO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.3.2001 (BGBl. I S. 442, 2262, 2002 S. 679), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 411).
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