Unterrichtung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung
(BMF-Schreiben vom 25.5.2018 - IV A 3 - FG 2032/09/10005 / IV C 8 – FG 2032/16/10003:003 - BStBl I S. 693)
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(BMF-Schreiben vom 25.5.2018 - IV A 3 - FG 2032/09/10005 / IV C 8 – FG 2032/16/10003:003 - BStBl I S. 693)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Das BMF und die zuständige oberste Landesfinanzbehörde sind über anhängige Gerichtsverfahren (auch Beschwerdeverfahren) insbesondere dann zeitnah zu unterrichten, wenn
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 12. März 2010 (BStBl I S. 244). Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Weitere Steuerthemen - Abgabenordnung - BMF-Schreiben/Allgemeines bereit.
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