Vierter Abschnitt – Haftung
- § 69 Haftung der Vertreter
- § 70 Haftung des Vertretenen
- § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
- § 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit
- § 72a Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden
- § 73 Haftung bei Organschaft
- § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen
- § 75 Haftung des Betriebsübernehmers
- § 76 Sachhaftung
- § 77 Duldungspflicht
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