Sechster Abschnitt – Rechte der betroffenen Person
- § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
- § 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- § 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 32d Form der Information oder Auskunftserteilung
- § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen
- § 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht
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