Die Anlage enthält ein vereinfachtes Prüfschema zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells.
Liegt ein Fall des § 15b EStG vor?
Modellhafte Gestaltung:
Erfüllen sich die Punkte „vorgefertigtes Konzept“ und „gleichgerichtete Leistungsbeziehungen“, muss die Frage gestellt werden, ob es eine Erzielung von Verlusten gibt. Wenn die Frage mit „Nein“ beantwortet wird, ist es kein Fall des § 15b EStG. Wenn eine Erzielung von Verlusten vorhanden ist, muss herausgefunden werden, ob die prognostizierten Verluste eine 10%-Grenze übersteigen. Wenn nicht, ist es kein Fall des § 15b EStG. Wenn die Grenze überstiegen wird, tritt das Steuerstundungsmodell i. S. v. § 15b EStG in Kraft.
Somit ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für sämtliche Verluste aus diesem Modell anzuwenden.
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